Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen die Übernahme der gesetzlich geforderten Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit an. Da i.d.R. bereits ab einem Mitarbeiter die Verpflichtung besteht, eine qualifizierte Betreuung nachzuweisen, sehen sich gerade kleinere Unternehmen mit der schwierigen Frage der Umsetzung dieser Forderungen konfrontiert. Einen Sicherheitsingenieur einzustellen, wäre eine unwirtschaftliche Lösung, da dieser mit der Betreuung nur weniger Mitarbeiter nicht ausgelastet ist.

Diesem Problem haben die Berufsgenossenschaften – als die zuständige Institution zu Fragen der Arbeitssicherheit – Rechnung getragen und in Abhängigkeit der Branche unterschiedliche Modelle entwickelt, nach denen Unternehmen durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Umsetzung der Arbeitssicherheit- und Gesundheitsfragen beraten werden können.
Welches Modell für Sie maßgebend ist, hängt also von der für Sie zuständigen BG ab.

Aus diesem Grund können wir hier keine genaueren Angaben machen! Um genauere Fragen zu beantworten, ereichen Sie uns per Email.