Datenschutz im Betrieb

Das aktuelle Datenschutzgesetz ist seit März 2004 in Kraft und schreibt allen Betrieben, die mit personenbezogenen Daten (Kunden, Patienten) zu tun haben, vor, die geforderten Maßnahmen durchzuführen. Leider ist dies vielen Unternehmen und Organisationen nicht bekannt, so dass sie sich bereits strafbar machen! Inzwischen haben bestimmte Rechtsanwälte und Kanzleien begonnen, solche Firmen und Betriebe kostenpflichtig abzumahnen (ab 1200 €).

Für kleine und mittelständische Unternehmen lohnt es sich daher, einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren. Er muss nur wenige Male im Jahr ins Haus kommen, sorgt aber mit seinem Fachwissen für die sichere Einhaltung der Gesetze und die Schadensabwehr.

Unsere Leistungen als externe Datenschutz-Beauftragte:

Achtung:
Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz werden je nach Schwere mit bis zu 25.000,-; 250.000,- € oder 2 Jahren Gefängnis bestraft.

 

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